Wenn du auf Shopify verkaufst und auch nur ein einziges Paket nach Deutschland verschickst, fällst du bereits unter das VerpackG, das deutsche Verpackungsgesetz. Das ist keine Formalität nur für große Unternehmen: Die Pflicht greift ab der ersten Einheit, die in Verkehr gebracht wird, ohne jede Mindestschwelle. In diesem Leitfaden sehen wir uns – praxisnah und ohne Fachchinesisch – an, was Compliance konkret bedeutet: die Registrierung bei LUCID, den Vertrag mit einem dualen System und die Datenmeldung (die Mengenmeldung), die, wie wir sehen werden, doppelt erfolgen muss.
Ziel ist es, dir eine klare Karte der drei eigenständigen Pflichten zu geben, die das Gesetz vorschreibt, damit du weißt, wo du stehst und was dir fehlt. EPR Pack Report wurde genau dafür geschaffen, den lästigsten Teil des Ganzen zu automatisieren – die Berechnung des Verpackungsgewichts Bestellung für Bestellung – aber die Verantwortung für Registrierung und Meldung bleibt bei dir: Es lohnt sich, das Gesamtbild zu verstehen.
Was das VerpackG ist und warum es auch dich betrifft
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist das deutsche Gesetz, das die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen umsetzt. Das Prinzip ist einfach: Wer Verpackungen zuerst auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt – gefüllt mit Ware für den Endverbraucher – ist für deren Sammlung und Recycling verantwortlich und muss sich finanziell am System beteiligen.
Für einen ausländischen Shopify-Händler, der an Kunden in Deutschland versendet, heißt das: Die Verpackung, die du verwendest (Karton, Versandtasche, Luftpolsterfolie, Klebeband, Etikett), macht dich zum Hersteller im Sinne des Gesetzes. Es kommt nicht darauf an, wo dein Unternehmen sitzt, sondern wohin das Paket geht.
Was viele überrascht: Es gibt keine De-minimis-Schwelle. Es existiert kein Mindestvolumen, unter dem du befreit wärst. Schon eine einzige Bestellung löst die Pflichten aus.
Die drei eigenständigen (und getrennten) Pflichten
Der häufigste Fehler ist die Annahme, VerpackG-Compliance sei ein einziger Vorgang. Tatsächlich sind es drei getrennte Schritte, jeder mit eigener Funktion. Einen auszulassen bedeutet, nicht konform zu sein, selbst wenn du die anderen beiden erledigt hast.
1. Registrierung bei LUCID
LUCID ist das öffentliche Verpackungsregister der ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister). Die Registrierung ist einmalig und muss vor Verkaufsbeginn in Deutschland abgeschlossen sein. Du erhältst eine Registrierungsnummer (die EPR-Registrierungsnummer), nach der Plattformen und Marktplätze fragen können.
Es ist ein kostenloser und relativ schneller Schritt, aber das Eingangstor: Ohne LUCID-Registrierung kannst du nicht konform sein.
2. Vertrag mit einem dualen System
Registrieren allein reicht nicht. Du musst außerdem einen Vertrag mit einem dualen System (duales System) abschließen, also mit einem der privaten Betreiber, die zur Organisation von Sammlung und Recycling von Verpackungen zugelassen sind: zu den bekanntesten zählen Der Grüne Punkt, Interzero und Reclay, es gibt aber weitere. An das duale System zahlst du deine Lizenzentgelte, berechnet nach Gewicht und Materialart der von dir in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Dieser Vertrag ist verpflichtend: Über ihn finanzierst du das Recycling konkret. LUCID-Registrierung und Vertrag mit dem dualen System laufen parallel und müssen zueinander stimmig sein.
3. Datenmeldung: die Mengenmeldung (doppelt)
Hier liegt die deutsche Besonderheit. Die Datenmeldung – die Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen – muss zweimal mit exakt denselben Zahlen erfolgen: einmal an das duale System, mit dem du einen Vertrag hast, und einmal an LUCID. Die Daten müssen übereinstimmen; etwaige Abweichungen sind genau das, was das Register prüft.
Die Meldung selbst besteht aus zwei Teilen:
- Planmengenmeldung – die für das laufende Jahr geplanten Mengen. Eine Schätzung, wie viel Verpackung du in Verkehr bringen wirst.
- Istmengen (oder Jahresabschluss-Mengenmeldung) – die tatsächlichen Mengen des gerade abgelaufenen Jahres, als Abschluss.
Beide sind einzureichen, typischerweise zu Jahresbeginn: Du meldest die Istmengen des abgeschlossenen Jahres und die Planmengen für das neue Jahr.
Wie oft wird gemeldet?
Eine wiederkehrende Frage: Wie oft muss ich melden? Die Antwort ist gesetzlich nicht starr festgelegt. Die Häufigkeit der Datenmeldung hängt vom Vertrag mit dem gewählten dualen System ab: Sie kann jährlich, vierteljährlich oder monatlich sein. LUCID richtet sich nach der mit dem dualen System vereinbarten Frequenz.
In der Praxis bestimmt also dein Vertrag den Rhythmus der Meldungen. Für einen kleinen oder mittleren Shopify-Händler ist ein jährlicher Takt üblich, doch die konkreten Bedingungen des eigenen dualen Systems sollten geprüft werden.
Und die Vollständigkeitserklärung?
Vielleicht hast du von der Vollständigkeitserklärung (VE) gehört, die von einem Wirtschaftsprüfer zertifiziert und bis zum 15. Mai des Folgejahres zu hinterlegen ist. Wichtig: Sie betrifft nur Unternehmen mit sehr hohen Mengen: über 30 Tonnen Kunststoff oder 50 Tonnen Papier/Karton pro Jahr.
Übersetzt: Sie betrifft fast keinen kleinen oder mittleren Shopify-Händler. Liegen deine Mengen weit unter diesen Schwellen, kannst du sie beiseitelassen – gut zu wissen, dass es sie gibt, falls dein Geschäft wächst.
Das Datenformat: XML
Anders als in anderen Ländern (in Italien etwa wird alles online ausgefüllt) läuft die Meldung in Deutschland über eine XML-Datei. Du lädst sie direkt im LUCID-Portal hoch und, separat, im Format deines dualen Systems.
Achte auf ein operatives Detail: Die Formate der verschiedenen dualen Systeme sind nicht identisch. Die Datei, die Interzero braucht, ist nicht zwingend so aufgebaut wie die für Der Grüne Punkt. Genau diese wiederkehrende, fehleranfällige Arbeit lohnt es zu automatisieren: EPR Pack Report berechnet die Gewichte je Material aus deinen echten Shopify-Bestellungen und erzeugt den Export im richtigen Format – sowohl für LUCID als auch für das duale System.
Die Bußgelder: bis zu 200.000 €
Das VerpackG ist keine Empfehlung. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 200.000 € und – oft unterschätzt – ein sofortiges Vertriebsverbot: Marktplätze sind verpflichtet, nicht registrierte Verkäufer zu sperren. Non-Compliance ist also nicht nur ein finanzielles Risiko, sondern kann den Verkauf nach Deutschland von einem Tag auf den anderen stoppen.
Zusammenfassung: die VerpackG-Pflichten in einer Tabelle
| Pflicht | Was es ist | Wann | Hinweise |
|---|---|---|---|
| LUCID-Registrierung | Eintrag im ZSVR-Register | Einmalig, vor dem Verkauf | EPR-Nummer verpflichtend |
| Vertrag mit dualem System | Vereinbarung mit Der Grüne Punkt, Interzero, Reclay… | Vor dem Verkauf | Pflicht, finanziert Recycling |
| Planmengenmeldung | Geplante Mengen, laufendes Jahr | Jahresbeginn | Schätzung |
| Istmengen / Jahresabschluss | Tatsächliche Mengen, abgelaufenes Jahr | Jahresbeginn | Abschluss |
| Doppelte Meldung | Gleiche Zahlen an LUCID + duales System | Laut Vertrag (jährlich/quartalsweise/monatlich) | Daten müssen übereinstimmen |
| Vollständigkeitserklärung | Zertifizierte Vollständigkeitserklärung | Bis 15. Mai des Folgejahres | Nur > 30 t Kunststoff oder > 50 t Papier |
| Mindestschwelle | Keine (null De-minimis) | — | Pflicht ab der ersten Einheit |
| Höchstbußgeld | Bis 200.000 € + Vertriebsverbot | — | Marktplätze sperren nicht registrierte Verkäufer |
Was jetzt zu tun ist
Wenn du nach Deutschland versendest, ist die logische Reihenfolge: bei LUCID registrieren, einen Vertrag mit einem dualen System abschließen und dann die Mengenberechnung organisieren, um meldebereit zu sein. Die ersten beiden Schritte sind bürokratisch und einmalig; der dritte ist wiederkehrend – und der, der Monat für Monat Zeit kostet, wenn du ihn von Hand in einer Tabelle erledigst.
Verkaufst du auch in Italien oder Frankreich? Die Regeln unterscheiden sich erheblich. Wir haben einen Leitfaden zu CONAI für E-Commerce in Italien und einen zu Citeo und EPR in Frankreich, dazu einen vergleichenden Europa-Leitfaden, der die drei Länder nebeneinanderstellt.
EPR Pack Report ersetzt nicht deine rechtliche Verantwortung, beseitigt aber den fragilsten Teil des Prozesses: die manuelle Berechnung des Verpackungsgewichts und die Erstellung der Dateien. Du bleibst allein verantwortlich für die Meldung; wir sorgen dafür, dass die Zahlen bereit und korrekt sind.